eigentlich wollen wir es ja nicht wahr haben und sind doch immer wieder tief betroffen, wenn wir Angehörige und Freunde das letzte Mal begleiten. Oder wir erfahren, dass die Krankheit kaum mehr zu heilen ist. Mitunter kann es ganz schnell gehen, wie mir selbst geschehen, ein Wulst, eine OP, eine Gewebeprobe und der Verdacht von Lymphdrüsenkrebs. Zum Glück wurde es nicht bestätigt. Oder ein Autounfall oder ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder oder. Mit dem Notarzt auf Intensiv. Geräte, Schläuche, Infusionen. Möglicherweise künstliches Koma. Und dann? Wie lange? Gabs eine Erklärung des Patienten dazu wie lange? Nein? Also reanimieren wir. Amputieren wir, machen wir, was möglich ist. Der Tod muss verhindert werden. Will man das für seine Angehörigen? Will man das für sich selbst? Nein? Dann geht es nur mit einer Patientenverfügung, worin steht, was wann und wie lange.
Ohne eine Patientenverfügung können Angehörige nicht mal eine Auskunft vom Arzt erhalten, weil Schweigepflicht. Es ist ein Irrtum anzunehmen, weil man Ehegatte oder Sohn/Tochter ist müsste doch der Arzt Auskunft geben, was weshalb gemacht wird. Ohne Patientenverfügung sind die Götter in Weiß wirklich allmächtig.
Es ist auch ein Irrtum anzunehmen, es würde reichen zu schreiben, möchte in Würde sterben. Was ist das, in Würde? In einer Patientenverfügung muss drin stehen, ob und unter welchen Umständen reanimiert und künstlich beatmet und künstlich ernährt werden soll, und ab wann nicht mehr; wie lange maximal ein Koma andauern darf und ab wann nur noch Flüssigkeit gegen das Austrocknen und nur noch hochdosierte Schmerzmittel gegeben werden sollen, auch wenn dadurch der Tod vorzeitig die Bühne betritt - sog. indirekte Sterbehilfe durch Palliativmedizin.
In einer Patientenverfügung muss natürlich auch auf eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht Bezug genommen werden. Es muss jemand bevollmächtigt sein, der oder die mit dem oder den Ärzten verhandelt und auch berechtigt ist, notfalls Entscheidungen des Gerichts einzuholen, wenn man des Nachts festgebunden werden muss, um sich nicht im Schlaf die Kanülen rauszureißen.
Empfehlenswerte Hilfe findet sich z.B. beim drk-duesseldorf.de/leistungsbe…rein/patientenverfuegung/
oder auch anderen Organisationen.
Bei der christlichen Patientenverfügung ekd.de/download/patientenverfuegung_formular.pdf ist zu bedenken, wie eingangs geschrieben steht, dass es eine Handreichung in christlichen Überzeugung ist. Eine Hilfe hinsichtlich eines vorzeitigen Endes ist es deshalb nicht, weil letztlich nicht der Einzelne selbst, sondern Gott über das Lebensende entscheiden soll. Das göttliche Urteil kommt meist inform von Ärzten, Kliniken und Hospizen. Deshalb wird zurecht darauf hingewiesen, sich Gedanken dazu zu machen und ob für einen selbst der richtige Weg ist.
Andere Patientenverfügungen sind da ungebundener verwaltung.bayern.de/Anlage192…all,KrankheitundAlter.pdf
Sollten noch Fragen sein, so lasst uns sie im Bereich Gesundheitssorge besprechen.
Heinz
Ohne eine Patientenverfügung können Angehörige nicht mal eine Auskunft vom Arzt erhalten, weil Schweigepflicht. Es ist ein Irrtum anzunehmen, weil man Ehegatte oder Sohn/Tochter ist müsste doch der Arzt Auskunft geben, was weshalb gemacht wird. Ohne Patientenverfügung sind die Götter in Weiß wirklich allmächtig.
Es ist auch ein Irrtum anzunehmen, es würde reichen zu schreiben, möchte in Würde sterben. Was ist das, in Würde? In einer Patientenverfügung muss drin stehen, ob und unter welchen Umständen reanimiert und künstlich beatmet und künstlich ernährt werden soll, und ab wann nicht mehr; wie lange maximal ein Koma andauern darf und ab wann nur noch Flüssigkeit gegen das Austrocknen und nur noch hochdosierte Schmerzmittel gegeben werden sollen, auch wenn dadurch der Tod vorzeitig die Bühne betritt - sog. indirekte Sterbehilfe durch Palliativmedizin.
In einer Patientenverfügung muss natürlich auch auf eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht Bezug genommen werden. Es muss jemand bevollmächtigt sein, der oder die mit dem oder den Ärzten verhandelt und auch berechtigt ist, notfalls Entscheidungen des Gerichts einzuholen, wenn man des Nachts festgebunden werden muss, um sich nicht im Schlaf die Kanülen rauszureißen.
Empfehlenswerte Hilfe findet sich z.B. beim drk-duesseldorf.de/leistungsbe…rein/patientenverfuegung/
oder auch anderen Organisationen.
Bei der christlichen Patientenverfügung ekd.de/download/patientenverfuegung_formular.pdf ist zu bedenken, wie eingangs geschrieben steht, dass es eine Handreichung in christlichen Überzeugung ist. Eine Hilfe hinsichtlich eines vorzeitigen Endes ist es deshalb nicht, weil letztlich nicht der Einzelne selbst, sondern Gott über das Lebensende entscheiden soll. Das göttliche Urteil kommt meist inform von Ärzten, Kliniken und Hospizen. Deshalb wird zurecht darauf hingewiesen, sich Gedanken dazu zu machen und ob für einen selbst der richtige Weg ist.
Andere Patientenverfügungen sind da ungebundener verwaltung.bayern.de/Anlage192…all,KrankheitundAlter.pdf
Sollten noch Fragen sein, so lasst uns sie im Bereich Gesundheitssorge besprechen.
Heinz