Vordrucke zur Betreuungsvollmacht gibt es fast wie den legendären Sand am Meer. Doch ist die Frage, welche sind hilfreich vor allem verbindlich im Rechtsverkehr?
Nicht oder kaum anerkannt werden sog. Generalvollmachten wie : Ich, (Name) geboren am....., bevollmächtigte hiermit meine/n Frau/Tochter/Mann/Sohn mit der Wahrnehmung all meiner Angelegenheiten. Er/Sie ist bevollmächtigt, alle für mich und zu meinem Gunsten und Lasten zu regeln.
So oder ähnlich geht gar nicht - no go. Die Betreuungs- oder auch Vorsorgevollmacht ist angelehnt an die gesetzliche Betreuung, wo einzelne Aufgabengebiete geregelt sind wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Postangelegenheiten u. dgl.
So soll oder vielmehr muss eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht auch die verschiedenen Bereiche ausführlich regeln. So sollte in der Gesundheitssorge auf jedenfall der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden gegenüber dem oder der, die bevollmächtigt sind. Oder auch in der Vermögenssorge gegenüber den Geldinstituten, wobei eine separate Kontovollmacht zusätzlich (nicht ersatzweise!) empfehlenswert ist. Im Bereich der Wohnungsangelegenheiten sollte geklärt sein, ab wann die Wohnung gekündigt werden kann und ein Heimplatz zu suchen ist und in welches Heim man möchte oder auch nicht.
Auch sollte mit einer solchen Vollmacht und auch Auftrag separat (also neben der Vollmacht und nicht darin) die Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten geregelt werden, wenn Telefonate zu führen sind, Fahren zu Ärzten oder Krankenhaus und dgl. Und mit der Vollmacht sollte auch die Patientenverfügung verfasst werden, worauf ich an anderer Stelle noch was schreiben werde.
Empfehlenswert hierzu ist die Broschüre des Justizministeriums Bayern, die schon vor Jahren Vorreiter in der Frage waren
verwaltung.bayern.de/Anlage192…all,KrankheitundAlter.pdf
aber auch andere Vordrucke wie vom VdK vdk.de/cms/mime/1390D1160469417.pdf oder
vom Roten Kreuz drk-duesseldorf.de/content/med…8d4a14c4d87d3d192b439.pdf
Grundsätzliche Fragen oder zu bestimmten Vordrucken können wir im Bereich des Forums Aufgabenbereiche oder Angehörige diskutieren und klären.
Heinz
Nicht oder kaum anerkannt werden sog. Generalvollmachten wie : Ich, (Name) geboren am....., bevollmächtigte hiermit meine/n Frau/Tochter/Mann/Sohn mit der Wahrnehmung all meiner Angelegenheiten. Er/Sie ist bevollmächtigt, alle für mich und zu meinem Gunsten und Lasten zu regeln.
So oder ähnlich geht gar nicht - no go. Die Betreuungs- oder auch Vorsorgevollmacht ist angelehnt an die gesetzliche Betreuung, wo einzelne Aufgabengebiete geregelt sind wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Postangelegenheiten u. dgl.
So soll oder vielmehr muss eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht auch die verschiedenen Bereiche ausführlich regeln. So sollte in der Gesundheitssorge auf jedenfall der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden gegenüber dem oder der, die bevollmächtigt sind. Oder auch in der Vermögenssorge gegenüber den Geldinstituten, wobei eine separate Kontovollmacht zusätzlich (nicht ersatzweise!) empfehlenswert ist. Im Bereich der Wohnungsangelegenheiten sollte geklärt sein, ab wann die Wohnung gekündigt werden kann und ein Heimplatz zu suchen ist und in welches Heim man möchte oder auch nicht.
Auch sollte mit einer solchen Vollmacht und auch Auftrag separat (also neben der Vollmacht und nicht darin) die Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten geregelt werden, wenn Telefonate zu führen sind, Fahren zu Ärzten oder Krankenhaus und dgl. Und mit der Vollmacht sollte auch die Patientenverfügung verfasst werden, worauf ich an anderer Stelle noch was schreiben werde.
Empfehlenswert hierzu ist die Broschüre des Justizministeriums Bayern, die schon vor Jahren Vorreiter in der Frage waren
verwaltung.bayern.de/Anlage192…all,KrankheitundAlter.pdf
aber auch andere Vordrucke wie vom VdK vdk.de/cms/mime/1390D1160469417.pdf oder
vom Roten Kreuz drk-duesseldorf.de/content/med…8d4a14c4d87d3d192b439.pdf
Grundsätzliche Fragen oder zu bestimmten Vordrucken können wir im Bereich des Forums Aufgabenbereiche oder Angehörige diskutieren und klären.
Heinz