Vermögen - Schonbetrag

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    • Vermögen - Schonbetrag

      Die meisten gesetzlichen Betreuungen umfassen die Vermögenssorge. Ist ja auch naheliegend, denn die meisten, die sich um ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr kümmern können, haben dann auch Probleme mit dem Geld. Also soll sich BetreuerIn um die Einkünfte und Ausgaben kümmern. Und da eine rechtliche Betreuung beim Vormundschaftsgericht angelegt ist, ist dem Gericht der Anfangs- und Endbestand des Vermögens der Betreuten mitzuteilen.

      Und zum Vermögen gehört alles was geldwert ist, ob wertvoller Schmuck, Eigentumswohnung, Auto, Geschäft, Pelzmantel, Gemälde - erst einmal alles. Aber es gibt auch Dinge mit eher praktischem oder ideelem Wert aber mit geringem Verkehrswert. Eine Plattensammlung z.B. wird auf dem Flohmarkt vielleicht noch ein paar Euro einbringen. Wem aber die Platten am Herzen liegen und nicht wieder zu beschaffen sind, sind nahezu unbezahlbar. Also kommt es bei dem Vermögen auf den Verkehrswert an, was die Gegenstände wert sind, wenn sie verkauft werden müssten.

      Zum Vermögen zählen natürlich auch die regelmäßigen Einkünfte, ob Hartz, ALG, Grundsicherung oder Erwerbsunfähigkeitsrente, wenngleich es sich umgangssprachlich wohl eher nicht um Vermögen handelt. So paradox es dann auch klingt, aber auch die Schulden und Verbindlichkeiten zählen zum Negativ- Vermögen und muss in den Vermögensberichten aufgeführt werden. Für diese Aufstellung gibt es Formblätter, wo alles aufzulisten und anzukreuzen ist. Was nicht bekannt ist, z.B. Schmuck und Gemälde lässt sich schätzen. Bei Eigentumswohnung oder sonstiger Liegenschaft dient die Versicherungssumme als Orientierung. Bei Gebrauchsgegenständen wie Fernseher, Waschmaschine, Herd u. dgl. gibt man das Alter an und schätzt praktisch selbst den Wiederverkaufswert.
      weitere Informationen unter wiki.btprax.de/Verm%C3%B6genssorge

      Wer vermögend ist, hat sich an den Kosten der Betreuung zu beteiligen bzw. diese zu tragen. Als vermögend gilt, wer ein Aktivvermögen hat von mehr als 2.600 Euro, wobei es Ausnahmen gibt. Weitere Informationen unter de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen

      Wessen Einkünfte und Vermögen diesen Betrag nicht erreicht, bekommt die Betreuung durchs Land finanziert, wie auch die Betreuer ihre Pauschale bzw. Vergütung.