wie geht das

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    • wie geht das

      übers Ehrenamt gibt es reichlich Informationen. Es gibt sicherlich auch in deiner Stadt sogar eine Art Börse, wo du dich informieren kannst, welches Ehrenamt für dich in Frage käme. Doch meist kommt Frau und Mann zu einer ehrenvollen Aufgabe wie - das Leben halt so spielt, weil kein anderer da ist und man sowas oder Ähnliches schon mal gemacht hat und so kümmert man sich halt mal um die Nachbarin oder den Nachbarn oder den Heimbewohner oder wen auch immer. Es fängt mit einem persönlichen Kontakt an und dann muss da mal ein Antrag an die GEZ oder den Rententräger oder den Vermieter oder dgl. gestellt werden und man ist einfach nur behilflich.

      Aus solch einem persönlichen Kontakt kann dann schon mal mehr werden, Gespräche mit dem Geldinstitut wegen der Kontoauszüge oder eine Vollmacht, für den oder die Bekannt auch Geld abheben zu können. Und das geht nur mit einer Vollmacht oder einer Erklärung, damit einverstanden zu sein. Und das ist dann eine Betreuuung. Noch völlig ohne Gericht und Formalien. Einfach nur eine handschriftliche Notiz, der oder die möge für mich einen Geldbetrag erhalten und die Kontoauszüge abholen oder die Angelegenheit wegen des Schimmels möge der Vermieter mit der oder demjenigen besprechen.

      Damit solche Vollmachten auch im Rechtsverkehr anerkannt werden, gibt es Vordrucke, allerwegen und überall. die einen besser, detaillierter, ausführlicher, die anderen kurz und knapp und oft missverständlich. Doch zur Frage der Betreuungsvollmacht an anderer Stelle.

      Bei solcher persönlicher Bevollmächtigung ist die Kontrolle eher gering. Und je nachdem kommt schon mal Gerede auf, der oder die kümmert sich und lässt sicherlich auch mal was verschwinden. Damit der Leumund in der Nachbarschaftshilfe nicht leidet, gibt es die Möglichkeit, sich einem Betreuungsverein anzuschließen. Da sind andere auch ehrenamtliche, die einem raten und helfen, wenn der unberechtigte Verdacht formuliert wird.

      Um dem Gericht gegenüber sich zu legitimieren, dass alles mit rechten Dingen zugeht, dafür kann dann eine gesetzliche Betreuung mit Betreuungsurkunde und auch den Berichtspflichten beantragt werden. Auch eine gesetzliche Betreuung ist noch ehrenamtlich. Beruflich wird es, wenn min. 10 Betreuungen mit dem Ziel, damit den Lebensunterhalt zu sichern, geführt werden.

      Für eine ehrenamtliche Betreuung braucht nicht viel. Mut und Courage sicherlich, für jemand anderen die Eisen aus dem Feuer zu holen, sich mit anderen auseinander zu setzen. Es braucht Zeit und auch gewisse Kenntnisse von Zusammenhängen, auch von Haftpflicht und rechtlichen Bestimmungen. Mitunter reicht aber auch eine solide Schulbildung und Lebenserfahrung.

      Wer über die ehrenamtliche Betreuung sich austauschen möchte, der melde sich an und schreibe von sich oder Fragen im Bereich von Angehörigen. Weitere Informationen unter btwerk.de/info/042fe39a5409e3002/index.html