Antrag auf Befreiung und Ermäßigung
Eine Befreiung ist möglich für:
Und hier können Sie direkt die Befreiung online bearbeiten: Link zum Antrag
Eine Befreiung ist möglich für:
- Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen
- Empfänger von Hartz IV-Leistungen, d.h. von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Wer den befristeten Zuschlag zum ALG II bezieht, kann keinen Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht stellen
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Asylbewerber
- Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG-Bezieher), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, solange diese nicht bei den Eltern leben
- Empfänger von Pflegezulagen
- Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben
- Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF, Blinde mit dem Merkzeichen BL und Gehörlose mit dem Merkzeichen GL*1
- (*1 Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Rundfunkbeitrag von monatlich 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) an der Rundfunkfinanzierung. Im Gegenzug ermöglichen ARD, ZDF und Deutschlandradio einen barrierefreien Zugang zu einem Großteil ihrer Programmangebote und erweitern ihr barrierefreies Angebot stetig.)
- Sonderfürsorgeberechtigte
- Personen, die Hilfe zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen bekommen
- Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen steuerlichen Freibetrag erhalten
Und hier können Sie direkt die Befreiung online bearbeiten: Link zum Antrag
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