Befreiung von der Rundfunkgebühr

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Befreiung von der Rundfunkgebühr

      Antrag auf Befreiung und Ermäßigung
      Eine Befreiung ist möglich für:
      • Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen
      • Empfänger von Hartz IV-Leistungen, d.h. von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Wer den befristeten Zuschlag zum ALG II bezieht, kann keinen Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht stellen
      • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
      • Asylbewerber
      • Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG-Bezieher), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, solange diese nicht bei den Eltern leben
      • Empfänger von Pflegezulagen
      • Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben
      • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF, Blinde mit dem Merkzeichen BL und Gehörlose mit dem Merkzeichen GL*1
      • (*1 Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Rundfunkbeitrag von monatlich 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) an der Rundfunkfinanzierung. Im Gegenzug ermöglichen ARD, ZDF und Deutschlandradio einen barrierefreien Zugang zu einem Großteil ihrer Programmangebote und erweitern ihr barrierefreies Angebot stetig.)
      • Sonderfürsorgeberechtigte
      • Personen, die Hilfe zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen bekommen
      • Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen steuerlichen Freibetrag erhalten


      Und hier können Sie direkt die Befreiung online bearbeiten: Link zum Antrag

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von beurich ()