hallo Tantow,
mit deiner sonstigen Stelle bist du gewiss gut präpariert für einen sukzessiven Wechsel.
Hinsichtlich deines Studiums und deren Inhalte bleibe ich bei meinen Bedenken und kann dir nur empfehlen, dich prophylaktisch bei deinem Betreuungsgericht zu erkundigen, bevor du eine böse Überraschung erlebst und das Gericht dein Studium nicht im Sinne des dejure.org/gesetze/VBVG/4.html
Sicherlich erlernst du in deinem Studium auch für das 'Handwerk' des Betreuers verwertbare Kenntnisse. Doch der Schwerpunkt ist nicht im Sinne dejure.org/gesetze/BGB/1897.html da die Betreuung rechtlich zu führen ist. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt also zunäcsht auf dem BGB, sprich Betreuungsrecht, aber auch Vormundschaftsrechtm da einige Vorschriften auch für die Betreuung gelten. Dann natürlich der allgemeine Teil mit Geschäftsfähigkeit und Vertretung bishin zur Geschäftsführung. Dann natürlich die Bereiche, die den Betreuten betreffen können, wie sämtliches Vertrags- und Dienstleistungsrecht, aber ggfls. auch Sachenrecht. Darüber hinaus das Sozialrecht mit den Bereichen des Bezugs von Sozialleistungen und Arbeitslosenrecht wie auch Krankenversicherungsrecht.
Ich empfehle dir die Infos des BdB bdb-ev.de/18_Beruf_Betreuung.php wie insb. das Berufsbild bvfbev.de/berufsbild.html Daraus kannst du dann ersehen, was von dir erwartet wird und wie dich dein Studium gerade auf diese Anforderungen vorbereitet. Notfalls würde ich mich beim Vvfb oder bdb erkundigen, ob dein Studium für die oberster Vergütungsstufe anerkannt wird. Wie gesagt, ich habe meine Bedenken, da es weniger auf die Bedürfnisse des Betreuten als vielmehr auf die Anforderungen im Management ausgerichtet ist. Aber vielleicht bieten sich aufgrund dieses Studiums dir noch ganz andere Möglichkeiten, als die Berufsbetreuer zu werden. Doch willst du par tout Berufsbetreuer werden, dann wäre ein Studium der Sozialarbeit am geeignesten.
In diesem Sinn viel Erfolg Heinz
mit deiner sonstigen Stelle bist du gewiss gut präpariert für einen sukzessiven Wechsel.
Hinsichtlich deines Studiums und deren Inhalte bleibe ich bei meinen Bedenken und kann dir nur empfehlen, dich prophylaktisch bei deinem Betreuungsgericht zu erkundigen, bevor du eine böse Überraschung erlebst und das Gericht dein Studium nicht im Sinne des dejure.org/gesetze/VBVG/4.html
Sicherlich erlernst du in deinem Studium auch für das 'Handwerk' des Betreuers verwertbare Kenntnisse. Doch der Schwerpunkt ist nicht im Sinne dejure.org/gesetze/BGB/1897.html da die Betreuung rechtlich zu führen ist. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt also zunäcsht auf dem BGB, sprich Betreuungsrecht, aber auch Vormundschaftsrechtm da einige Vorschriften auch für die Betreuung gelten. Dann natürlich der allgemeine Teil mit Geschäftsfähigkeit und Vertretung bishin zur Geschäftsführung. Dann natürlich die Bereiche, die den Betreuten betreffen können, wie sämtliches Vertrags- und Dienstleistungsrecht, aber ggfls. auch Sachenrecht. Darüber hinaus das Sozialrecht mit den Bereichen des Bezugs von Sozialleistungen und Arbeitslosenrecht wie auch Krankenversicherungsrecht.
Ich empfehle dir die Infos des BdB bdb-ev.de/18_Beruf_Betreuung.php wie insb. das Berufsbild bvfbev.de/berufsbild.html Daraus kannst du dann ersehen, was von dir erwartet wird und wie dich dein Studium gerade auf diese Anforderungen vorbereitet. Notfalls würde ich mich beim Vvfb oder bdb erkundigen, ob dein Studium für die oberster Vergütungsstufe anerkannt wird. Wie gesagt, ich habe meine Bedenken, da es weniger auf die Bedürfnisse des Betreuten als vielmehr auf die Anforderungen im Management ausgerichtet ist. Aber vielleicht bieten sich aufgrund dieses Studiums dir noch ganz andere Möglichkeiten, als die Berufsbetreuer zu werden. Doch willst du par tout Berufsbetreuer werden, dann wäre ein Studium der Sozialarbeit am geeignesten.
In diesem Sinn viel Erfolg Heinz