Hallo,
ich bin ehrenamtlicher Betreuer mit folgendem Problem konfrontiert:
Mein Betreuter bekommt weder Hartz IV noch eine sonstige Unterstützung. Hat er alles selbst verschuldet.
Er hat ein Haus geerbt. Dies wird zum 30.09.14 verkauft. Notariell beglaubigter Kaufvertrag und Einwilligung Betreuungsgericht liegt vor.
Sein Barvermögen reicht noch für ca. 4 Wochen. Bank will/kann keinen Überbrückungskredit vergeben, wegen Schufa-Einträgen und P-Konto .....
Bis zum Zahlungseingang benötigt er ca. 3.000€. Bank würde evtl. einen Kredit gewähren, wenn ich als Bürge auftrete. Dies ist aber mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.
Jetzt habe ich die Idee, dem Betreuten einen Privatkredit für die Übergangszeit zu geben. Der Risiken bin ich mir bewusst.
Nun bin ich mir sicher, wie das Betreuungsgericht reagiert. Muss ich das Gericht informieren und muss ich den Kredit genehmigen lassen ?
In 4 Wochen hat er nichts mehr zu essen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Uli
ich bin ehrenamtlicher Betreuer mit folgendem Problem konfrontiert:
Mein Betreuter bekommt weder Hartz IV noch eine sonstige Unterstützung. Hat er alles selbst verschuldet.
Er hat ein Haus geerbt. Dies wird zum 30.09.14 verkauft. Notariell beglaubigter Kaufvertrag und Einwilligung Betreuungsgericht liegt vor.
Sein Barvermögen reicht noch für ca. 4 Wochen. Bank will/kann keinen Überbrückungskredit vergeben, wegen Schufa-Einträgen und P-Konto .....
Bis zum Zahlungseingang benötigt er ca. 3.000€. Bank würde evtl. einen Kredit gewähren, wenn ich als Bürge auftrete. Dies ist aber mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.
Jetzt habe ich die Idee, dem Betreuten einen Privatkredit für die Übergangszeit zu geben. Der Risiken bin ich mir bewusst.
Nun bin ich mir sicher, wie das Betreuungsgericht reagiert. Muss ich das Gericht informieren und muss ich den Kredit genehmigen lassen ?
In 4 Wochen hat er nichts mehr zu essen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Uli