HI ihr
hab mal wieder ne frage. meine freundin soll eine eigenbeteiligung von 110 euro pro monat bei bewo zahlen. nun hab ich mich mal auf den seiten des lvr schlau gemahct und es so vestanden: es gibt einen grenzbetrag von derzeit 748 euro zuzüglich Kaltmiete. Wenn der Betrag dann 748 Euro übersteigt, dann sind davon 75 prozent eigenbeteiligung. richtig?
also damit wäre die rechnung bei einem einkommen rente von ca 1300 abzgl miete, dessen betrag ich jetzt nicht weiss. wenn dieser betrag dann 748 euro übersteigt, ist eine eigenbeteiligung fällig
gut jetzt ist es aber so, dass meine freundin die letzten 7 jahre keinerlei eigenbeteiligung leisten musste, obwohl sich an ihrem einkommen bis auf die geringen rentenanpasungen nichts geändert hat. warum muss sie jetzt auf einmal zahalen. Vor diesen 7 jahren musste sie allerdings mal ne zeitlang zahlen, obwohl auch da nichts anders war. vermögen war nicht vorhanden, kommt aber jetzt in form einer erbschaft, die dann natürlich über den fereibeträgen von 2600 euro liegt.
also entweder haben die die letzten 7 jahre falsch gerechnet, keine ahnung. auf jeden fal ist meine freundin völlig fertig, weil ihre betreuerin ihr wohl auch gesagt hat, sie müsste auch ihre aufgelöste sterbeversichrung ausgezahlter betrag 400 euro anrchnen lassen bei der eigenbeteiligung des bewo. gut, kann ich verstehen, doch bewo läuft in der regel 1 bis 2 jahre mit den 400 euro, die sind schnell aufgebraucht. wieso werden die, so laut aussage der Betreurin dann die ganze zeit mitangerechnet?
und gehen die bei der anrechnung von einkommen von brutto oder entto aus?
gut und dan hat ihr ihre betreurin gestern verboten von ihrer zu erwartenden erbschaft ihrer tochter 800 euro zu scheneken. ist das rechtens?????
ach ja, und wenn sie dann die erbschaft hat, muss sie die ganz einsetzten bzw. wird was über der freigrenze liegende vermögen ganz angerechnet oder kann sie sich von ihrer erbschaft sachen anschaffen soviel sie will? es sind nämlich dringend neue möbel ect nötig.
darf sie vieleicht auch ihre erbschaft verschenken bis zu dem feibetrag???? also kann sie damit machen, was sie will oder mus sie alles für das bewo aufwenden?
ihre betreurin hat bestimmt, dass von der erbschaft ihre schulden abbezahlt werden. darf sie das bestimmen? es besteht kein einwilligungsvorbehalt.
ach noch was vergessen: sie bekommt seit diesem jahr pflegstufe 1 wird das pflegegld daraus auch angerechnet?
lg momo
hab mal wieder ne frage. meine freundin soll eine eigenbeteiligung von 110 euro pro monat bei bewo zahlen. nun hab ich mich mal auf den seiten des lvr schlau gemahct und es so vestanden: es gibt einen grenzbetrag von derzeit 748 euro zuzüglich Kaltmiete. Wenn der Betrag dann 748 Euro übersteigt, dann sind davon 75 prozent eigenbeteiligung. richtig?
also damit wäre die rechnung bei einem einkommen rente von ca 1300 abzgl miete, dessen betrag ich jetzt nicht weiss. wenn dieser betrag dann 748 euro übersteigt, ist eine eigenbeteiligung fällig
gut jetzt ist es aber so, dass meine freundin die letzten 7 jahre keinerlei eigenbeteiligung leisten musste, obwohl sich an ihrem einkommen bis auf die geringen rentenanpasungen nichts geändert hat. warum muss sie jetzt auf einmal zahalen. Vor diesen 7 jahren musste sie allerdings mal ne zeitlang zahlen, obwohl auch da nichts anders war. vermögen war nicht vorhanden, kommt aber jetzt in form einer erbschaft, die dann natürlich über den fereibeträgen von 2600 euro liegt.
also entweder haben die die letzten 7 jahre falsch gerechnet, keine ahnung. auf jeden fal ist meine freundin völlig fertig, weil ihre betreuerin ihr wohl auch gesagt hat, sie müsste auch ihre aufgelöste sterbeversichrung ausgezahlter betrag 400 euro anrchnen lassen bei der eigenbeteiligung des bewo. gut, kann ich verstehen, doch bewo läuft in der regel 1 bis 2 jahre mit den 400 euro, die sind schnell aufgebraucht. wieso werden die, so laut aussage der Betreurin dann die ganze zeit mitangerechnet?
und gehen die bei der anrechnung von einkommen von brutto oder entto aus?
gut und dan hat ihr ihre betreurin gestern verboten von ihrer zu erwartenden erbschaft ihrer tochter 800 euro zu scheneken. ist das rechtens?????
ach ja, und wenn sie dann die erbschaft hat, muss sie die ganz einsetzten bzw. wird was über der freigrenze liegende vermögen ganz angerechnet oder kann sie sich von ihrer erbschaft sachen anschaffen soviel sie will? es sind nämlich dringend neue möbel ect nötig.
darf sie vieleicht auch ihre erbschaft verschenken bis zu dem feibetrag???? also kann sie damit machen, was sie will oder mus sie alles für das bewo aufwenden?
ihre betreurin hat bestimmt, dass von der erbschaft ihre schulden abbezahlt werden. darf sie das bestimmen? es besteht kein einwilligungsvorbehalt.
ach noch was vergessen: sie bekommt seit diesem jahr pflegstufe 1 wird das pflegegld daraus auch angerechnet?
lg momo