Schweigepflicht und Kontoverfügung über den Tod

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  • Schweigepflicht und Kontoverfügung über den Tod

    Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Meine Geschwister und ich erben nach 1. Ordnung. Ein Testament gibt es nicht. Die Tochter 18 Jahre,von meiner Schwester ist in einem Wohnheim für ADHS Kranke Jugendlicher und steht unter Betreuung. Mir ist noch nicht bekannt ob dies eine gesetzliche oder eine freiwillige Betreuung seitens meiner Nichte ist.( Die leiblichen Eltern kümmern sich nicht um Sie)

    Nun bin auf einen Bausparvetrag gestoßen den meine Mutter zu gunsten Dritter (meiner Nichte) gemacht hat. Ich habe eine Vollmacht meiner Mutter über den Tod hinaus. Ich möchte natürlich das dieses Geld auch meiner Nichte irgendwann zugute kommt, trau aber ganz ehlich gesagt Ihrem Betreuer nicht.

    Zumal dieser nach einem 3 Minuten Telefonat von uns immer wieder diesen Vertrag erwähnte.. das er den nun auf sein "Mündel" überschreiben müsse , und das ich das nicht machen könne!I Im Zuge des Gespräches hat er auch negativ über meine Nichte gesprochen. Das komische an der Sache war aber das der Betreuer frank und frei über diese Dinge mit uns redete ohne uns zu fragen , wer wir sind. :S ..Nun wir hätten ja "irgend jemand" sein können!!

    Ich selber arbeite auch mit "Kunden"intensiven Daten und darf am Telefon keine Aussagen treffen, bevor sich der Kunde nicht irgendwie legitimisiert hat.. ;(

    1. Hat der Betreuer das Recht so über intime Sachen seines Mündels am Telefon zu reden ??Gibt es da nicht eine Art Schweigepflicht??

    2. Kann ich den Vertrag kündigen und einen neuen auf meinen Namen nehmen und als Begünstigte wieder meine Nichte eintragen lassen??

    Wie verhalte ich mich richtig...? Ich möchte nichts falsch machen.
  • Ich nehme nicht an, dass Eldena noch ihren Beitrag hier weiterverfolgt. Dennoch haben vielen diesen Beitrag gelesen. Die Thematik scheint somit von breiterem Interesse zu sein. Deshalb möchte ich dazu noch antworten.

    Ein Betreuer bekommt recht schnell raus, wer Nachkommen der Verstorbenen sind. Aber sicherlich hätte er sich auch noch anderweitig versichern können. Datenschutz ist im Bereich der Betreuungen ein heikles Thema, zudem es recht unterschiedliche Haltungen gibt. Das Thema wäre einen eigenen Thread wert.

    Doch wegen des Bausparvertrages ist der gerichtlich bestellte Betreuer, und um einen solchen scheint es sich ja hier zu handeln, verpflichtet, das Vermögen der Betreuten im Vermögensverzeichnis aufzulisten und dem Gericht bekannt zu machen. Ängste oder Pläne von Angehörigen sind da letztlich irrelevant.

    Und dann gibt es die Verfügungsmacht über den Tod hinaus. Das ist auch so eine heikle Angelegenheit, weil es schlicht mit Erbrecht und Betreuungsrecht kollediert. Soll heißen, das Verfügungsrecht über eine Geldanlage über den Tod hinaus ist zu Erbansprüchen subsidiär, also nachrangig. Der Erbe hat gegenüben dem Verfügenden einen Herausgabe Anspruch, den der Betreuer gelten machen muss. Es würde also nichts nützen, das Konto aufzulösen und umzubenennen. Vielmehr käme man dann schon in den Bereich einer kriminellen Handlung nähmlich der Unterschlagung.

    Insofern ist hier Transparenz und Kooperation dringend geboten.
    Heinz