ich denke, das Thema verlangt nach einem eigenen Beitrag. Es ergab sich aus einem Hinweis unter
Patientenverfügung im Altenheim
ich danke xShanksx hier nochmal für den hilfreichen Hinweis. Es geht um die 24 Stunden Haushaltshilfe durch polnische Arbeiterinnen. Ich habe mal etwas recherchiert. Es mögen zuverlässige, vielseitig fähige und engagierte Arbeiterinnen darunter sein. Doch das Konstrukt lässt eher an Leiharbeiter denken. Schon unsere Zeitarbeitsfirmen sind nicht frei von moralischen Bedenken hinsichtlich Ausbeutung. Wenn aber die Vergütung für die polnischen Arbeiterinnen nach Polen geht und die Arbeiterinnen von dort vergütet werden, stellt sich doch unweigerlich die Frage, wieviel bekommen sie und was müssen sie davon bestreiten? Auch Unterkunft und Verpflegung? Und welche Vorteile hat ein solches System im Vergleich zum Rufdienst und dem Pflegedienst vor Ort, der auf Abruf ebenfalls 24 Stunden zur Verfügung steht? Und wie sieht es mit der Verrechnung aus? Der hiesiege Pflegedienst kann auch die haushaltswirtschaftliche Versorgung (Putzen, Waschen, Essen zubreiten) bei anerkannter Pflegestufe über die Pflegekasse abrechnen.
Heinz
Patientenverfügung im Altenheim
ich danke xShanksx hier nochmal für den hilfreichen Hinweis. Es geht um die 24 Stunden Haushaltshilfe durch polnische Arbeiterinnen. Ich habe mal etwas recherchiert. Es mögen zuverlässige, vielseitig fähige und engagierte Arbeiterinnen darunter sein. Doch das Konstrukt lässt eher an Leiharbeiter denken. Schon unsere Zeitarbeitsfirmen sind nicht frei von moralischen Bedenken hinsichtlich Ausbeutung. Wenn aber die Vergütung für die polnischen Arbeiterinnen nach Polen geht und die Arbeiterinnen von dort vergütet werden, stellt sich doch unweigerlich die Frage, wieviel bekommen sie und was müssen sie davon bestreiten? Auch Unterkunft und Verpflegung? Und welche Vorteile hat ein solches System im Vergleich zum Rufdienst und dem Pflegedienst vor Ort, der auf Abruf ebenfalls 24 Stunden zur Verfügung steht? Und wie sieht es mit der Verrechnung aus? Der hiesiege Pflegedienst kann auch die haushaltswirtschaftliche Versorgung (Putzen, Waschen, Essen zubreiten) bei anerkannter Pflegestufe über die Pflegekasse abrechnen.
Heinz