na ob das vor dem Verfassungsgericht bestand haben wird, ich weiß nicht, jedenfalls ist die Patchwork-Familie bei den Studienbeiträgen noch benachteiligt.
Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.11.2010, - 7 ZB 10.235 -
Befreiungsvorschrift für Studienbeiträge auf Stiefeltern nicht anwendbar
Studierende aus kinderreichen Familien können nur dann auf Antrag von der Studienbeitragspflicht befreit werden, wenn die leiblichen Eltern Kindergeld für drei oder mehr Kinder beziehen. Kinder aus so genannten Patchwork-Familien können sich dagegen nicht auf diese Regelung berufen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Näheres unter http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH-Keine-Befreiung-vom-Studienbeitrag-bei-Patchwork-Familie.news10830.htm
Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.11.2010, - 7 ZB 10.235 -
Befreiungsvorschrift für Studienbeiträge auf Stiefeltern nicht anwendbar
Studierende aus kinderreichen Familien können nur dann auf Antrag von der Studienbeitragspflicht befreit werden, wenn die leiblichen Eltern Kindergeld für drei oder mehr Kinder beziehen. Kinder aus so genannten Patchwork-Familien können sich dagegen nicht auf diese Regelung berufen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Näheres unter http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH-Keine-Befreiung-vom-Studienbeitrag-bei-Patchwork-Familie.news10830.htm