Hallo!
Ich muss an dieser Stelle mal anfragen, wie ihr euch im vorliegenden Fall verhalten würdet.
Fallerläuterung:
Mein Betreuter begann am 01.05.2010 mit einer versicherungspflichtigen Arbeit.
Am 06.05.2010 hatte ich dies der ARGE mitgeteilt und bat um einen Änderungsbescheid und eine Rückzahlungsaufforderung des überzahlten Betrages.
Einen Änderungsbescheid habe ich bis zum heutigen Tag (11.11.2010) nicht erhalten, jedoch mit Post vom 11.11.2010 die Aufforderung, die überzahlten Leistungen zurück zu zahlen.
Es ärgert mich ungemein, dass ich 5 Monate lang keinen Änderungsbescheid erhalten habe (bis zum heutigen Tag), nunmehr aber aufgefordert werde, die Rückzahlung zu leisten.
Wie würdet ihr euch nun verhalten?
Gibt es eine Verjährung der Ansprüche durch Nichteinhaltung der Form?
Dank im Voraus
Betreuer-Vogtland
Ich muss an dieser Stelle mal anfragen, wie ihr euch im vorliegenden Fall verhalten würdet.
Fallerläuterung:
Mein Betreuter begann am 01.05.2010 mit einer versicherungspflichtigen Arbeit.
Am 06.05.2010 hatte ich dies der ARGE mitgeteilt und bat um einen Änderungsbescheid und eine Rückzahlungsaufforderung des überzahlten Betrages.
Einen Änderungsbescheid habe ich bis zum heutigen Tag (11.11.2010) nicht erhalten, jedoch mit Post vom 11.11.2010 die Aufforderung, die überzahlten Leistungen zurück zu zahlen.
Es ärgert mich ungemein, dass ich 5 Monate lang keinen Änderungsbescheid erhalten habe (bis zum heutigen Tag), nunmehr aber aufgefordert werde, die Rückzahlung zu leisten.
Wie würdet ihr euch nun verhalten?
Gibt es eine Verjährung der Ansprüche durch Nichteinhaltung der Form?
Dank im Voraus
Betreuer-Vogtland