Link zu relevanten RSS-Feeds

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Link zu relevanten RSS-Feeds

      Link

      Hartzkritik
      Webseite besuchenEinträge: 15 Kategorie: Infoshinzugefügt am:
      26.06.2009 - 03:53:28
      aktualisiert am:
      24.09.2010 - 00:05:37
      Arbeitsmarktprobleme – Bei Schäuble noch nicht angekommenBundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Versuch, die Sparpolitik im sozialen Bereich zu verteidigen, nehmen schon fast lächerliche Züge an. Da sind Sätze von Schäuble zu lesen, das umstrittene Sparpaket habe eine “ausgewogene Struktur”, im Sozialbereich konzentrierten sich die Maßnahmen darauf, die Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme zu verbessern oder im sozialen Bereich konzentriere sich die Politik darauf, [...]Eintrag vom: 09:41:09 - 15.09.2010
      Presse | Hartz4-Plattform teilt Kritik des Deutschen Vereins für Fürsorgean den Hinterzimmer-Kungeleien zur Hartz IV-Neuberechnung von der LeyensVorwurf des Bundesverfassungsgerichts-Gutachters: „Geheimniskrämerei“ und „besser als der BND“„Was hinter vorgehaltener Hand längst kein Geheimnis mehr ist,“ erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „bestätigt jetzt sogar der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ (Deutscher Verein), der nun wirklich nicht der Regierungsfeindlichkeit verdächtig ist. [...]Eintrag vom: 18:29:35 - 12.09.2010
      Presse | Wer kümmert sich um Hartz IV-EmpfängerBundesagentur für Arbeit und die Stadt Essen liegen im Clinch/ Millionen-Deal steht im Raum(Quelle: Borbecker Kurier/Stadtspiegel Essen vom 08.09.2010)Eintrag vom: 00:44:18 - 11.09.2010
      Presse | Stadt Zwickau verbietet Information von ALG II EmpfängernWie dem Verein mit Schreiben vom 02.09.2010 durch das Liegenschafts-und Hochbauamt der Stadt Zwickau mitgeteilt wurde, ist es ab sofort untersagt, Flyer mit Tipps und Informationen vor der ARGE Zwickau Stadt an Hilfsbedürftige ALG II Empfänger zu verteilen. Hintergrund der ganzen Geschichte dürfte sein, dass sich ALG II Empfänger immer erfolgreicher gegen die ARGE [...]Eintrag vom: 15:07:45 - 10.09.2010
      Von Hartz IV Betroffene als Pflegekräfte keine Lösung In der BildamSonntag lies sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mal wieder über von Hartz IV Betroffene aus. In dem Inerview sagte sie zum Thema Fachkräftemangel und Fachkräfte aus dem Ausland: “Wir können es uns nicht leisten, dass ein Arzt oder Ingenieur aus dem Ausland hier keine seiner Qualifikation angemessene Stelle findet. Und nicht zuletzt haben wir [...]Eintrag vom: 15:54:08 - 05.09.2010
      Presse | Es liegt im ARGEn Hartz-IV-Geschädigte dürfen kein politisches Amt annehmenVon Karl Weiss Der Bürger-Journalist hat schon über viele Sauereien der ARGEn berichtet, der Behörden, die für Hartz IV zuständig sind, aber diesmal scheint all dies noch getoppt zu werden: Die ARGE Wesel (Niederrhein) hat einem Betroffenen kein Hartz IV zugestanden, weil der im Stadtrat der Stadt sitzt und gemäß [...]Eintrag vom: 10:31:18 - 01.09.2010
      Presse | Herbst 2010: Widerstand entwickeln! Aktionskonferenz am Samstag, 11. September 2010Einlass 9.00Beginn: 9.30 (pünktlich!) bis 16.00 UhrVHS Mülheim, Bergstraße 1-345479 Mülheim an der RuhrIn Deutschland und Europa werden Kürzungs- und „Spar“pakete geschnürt um die Beschäftigten, Erwerbslosen, Jugendlichen und RenterInnen zur Kasse zu bitten. Die Kosten der Rettungspakete für Banken und Konzerne sollen wir zahlen – und nicht die [...]Eintrag vom: 11:24:32 - 31.08.2010
      Gerichte | Urteil zum Thema Schenken Sind Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke an minderjährigeLeistungsbezieher auch dann als Einkommen anzurechnen, wenn der Schenkende wünscht, dass sich das Kind oder der Jugendliche damit einen besonderen Wunsch erfüllen soll? Ja, sofern die Geldgeschenke einen Betrag von 50 € jährlich überschreiten (§ 1 Abs. 1 Nr. Alg II-V). Bei dem Betrag von 50 € handelt es [...]Eintrag vom: 11:25:27 - 30.08.2010
      Presse | Was der Mensch zum Leben braucht An der Auseinandersetzung um ein Existenz sicherndes Mindesteinkommen wollen wir uns spätestens mit Oldenburg in einem breiten Bündnis beteiligen. Eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 80 € mehr für eine gesunde Ernährung, die Einführung eines Mindestlohn für die rund 20 % aller Beschäftigten auf Niedriglohnbasis und Arbeitszeitverkürzung sind unsere Forderungen. Nie wieder bei Lidl, Aldi, [...]Eintrag vom: 11:14:19 - 30.08.2010
      Bundesweit Protestaktionen im September und Oktober Im September und Oktober wird es massive Protestaktionen gegen die Kürzungsorgien der Bundesregierung auch bei Hartz IV geben! Darauf wies das Erwerbslosen Forum Deutschland in seinem letzten Newsletter hin. Natürlich soll auch hier die Aufforderung nicht ausbleiben, an den Aktionen möglichst zahlreich teilzunehmen.Dazu schreibt das Erwerbslosen Forum Deutschland:Die Rede ist von einem „Sparpaket, das [...]Eintrag vom: 10:50:32 - 30.08.201
    • Schufa Portal - Alle Infos zur Schufa
      Erfahren Sie wie Sie Ihre Schufa Einträge löschen können. Kredite ohne Schufa, Handy trotz Schufa, Kreditkarten ohne Schufa.Webseite besuchenEinträge: 8 Kategorie: Finanzen / Versicherungenhinzugefügt am:
      16.09.2010 - 02:03:16
      aktualisiert am:
      24.09.2010 - 11:40:27

      Das Netzwerk für Senioren!
      Senioren als Netzwerker!Webseite besuchenEinträge: 10 Kategorie: Rentehinzugefügt am:
      18.08.2010 - 10:28:23
      aktualisiert am:
      24.09.2010 - 01:15:35
      Senioren und InternetWer glaubt, das Arbeiten am Computer und das Recherchieren im Internet ist nur etwas für die Jugend, irrt sich gewaltig. Immer mehr ältere Menschen machen sich mit diesem zeitgemäßen Medium vertraut und erkennen die vielfältige Zweckmäßigkeit dieser modernen Technologie. Anfangs fällt es bestimmt noch schwer, sich an diese Art der Kommunikation zu gewöhnen, aber nach… Weiterlesen »Eintrag vom: 13:50:04 - 20.09.2010
      Senioren- Sexualität ein Tabu?Alter ist kein Grund, auf Sex zu verzichten. Natürlich ändert sich das sexuelle Verhalten bei reiferen Menschen, dennoch ist Sex weiterhin ein wichtiger Faktor in vielen Beziehungen. Es ist ganz natürlich, das es den Menschen jüngerer Generationen schwer fällt, sich vorzustellen, das Mama und Papa oder sogar Oma und Opa noch erfüllten Sex miteinander haben… Weiterlesen »Eintrag vom: 10:51:42 - 09.09.2010
      Wie gestalten Senioren Ihre Weihnachtszeit?Sobald die Zeit des Seniorendaseins eingetreten ist, werden viele Senioren wesentlich ruhiger und bedachter. Endlich haben sie wieder Zeit, das Leben in vollen Zügen zu genießen. Die meisten Senioren leben dann erst so richtig auf. Sie verreisen, treffen sich mit guten Freunden und einige verbringen ihre Freizeit mit der Familie. Geht es um die Frage,… Weiterlesen »Eintrag vom: 15:57:17 - 07.09.2010
      Lokal & Sozial: Die neue Initiative „Vital in Deutschland“ (vid)Die Deutsche Post hat die gemeinnützig ausgerichtete Initiative „Vital in Deutschland (vid)” ins Leben gerufen. Herzstück der Initiative ist das neue Internet-Rechercheportal vitalindeutschland.de, das sich an alle aktiven Menschen ab 50 wendet. Hier finden die Nutzer lokale Angebote und Vergünstigungen aus den Bereichen Bildung, Bürgerservice, Ehrenamt, Freizeit, Kultur, Reisen, Sport und Wohnen. Alles, was das… Weiterlesen »Eintrag vom:13:43:19 - 07.09.2010
      Benutzen Senioren Social Media Netzwerke?Zu alt für Social Netzwerke? Nein! In der heutigen Zeit gehören das Internet und Social Media Netzwerke beim Großteil der Bevölkerung schon zum täglichen Leben dazu. Ohne würde den meisten irgendetwas fehlen. Besonders Teenager und Leute im jungen Erwachsenenalter sind oftmals ganz angetan vom Austausch über StudiVz, Facebook und Co. Dort werden Bilder hochgeladen, Statusnachrichten… Weiterlesen »Eintrag vom: 15:16:35 - 02.09.2010
      Wieviel Betreuung braucht der Senior?Dies ist eine interessante Frage, die sich viele Menschen immer wieder stellen. Egal ob Fachpersonal wie Altenpfleger oder Verwandte, die engen Kontakt zu den Senioren ihrer eigenen Familie haben, alle sind sich in der Beantwortung dieser Frage im Einzelfall oft uneinig. Dies zu Recht, denn: Es gibt verschiedene Sorten von Senioren und genau hiernach sollte… Weiterlesen »Eintrag vom: 11:38:06 - 02.09.2010
      Welches Medium bevorzugen Senioren?In Zeiten der Computertechnologien und der Spielkonsolen ist es heute schon fast ein „Muss“, dass sich auch Senioren mit solch ausgeklügelten Medien und Spielzeugen beschäftigen sollten und unter Umständen (evt. mit Hilfe) auch gerne wollen. Tatsächlich gibt es immer mehr interessierte ältere Herrschaften, die nicht mehr nur zuschauen möchten, wenn sich die jüngere Generation damit… Weiterlesen »Eintrag vom: 14:55:54 - 01.09.2010
      Unverzichtbar vor allem auch für Senioren: Die Nintendo-Wii-Konsole!Lange Zeit war die gesamte Menschheit der festen Meinung, dass Spielekonsolen wie die weltbekannte Wii von Nintendo, nur etwas für das jüngere und somit aktivere Volk dieser Erde ist. Doch mittlerweile hat sich das Blatt eindeutig gewandt und zeigt, dass vor allem auch die Senioren immer mehr daran interessiert sind, auf dieser Konsole sozusagen “rumzudaddeln”.… Weiterlesen »Eintrag vom: 12:51:57 - 30.08.2010
      Senioren und ihre HaustiereVogel, Kaninchen, Hund, Katze und Co. sind heute für viele Senioren eine wichtige Bereicherung ihres Alltages. Genau wie der Mensch ist auch das Tier ein soziales Wesen, das Liebe, Fürsorge und Gesellschaft braucht. Durch diese Tatsache können Haustiere viele Defizite der älteren Menschen ausgleichen, die sich ansonsten einstellen könnten. Beispielsweise sind hundehaltende Senioren gezwungen, ihr… Weiterlesen »Eintrag vom: 08:44:42 - 30.08.2010
      Welche Computerspiele spielen Senioren?Die Hersteller von Computerspielen setzen in ihrer Zielgruppe nach wie vor, überwiegend auf Kinder und Jugendliche. Sie genießen von daher kein unbedingt gutes Image bei Erwachsenen und Senioren. Da es sich in den meisten Fällen immer noch darum dreht, möglichst viele Gegner mit Gewalt auszuschalten. Und Senioren stehen ohnehin schon mit der Computerwelt auf Kriegsfuß,… Weiterlesen »Eintrag vom: 14:38:43 - 27.08.2010
    • Foren
      RSS - FeedWebseite besuchenEinträge: 10 Kategorie: Rechthinzugefügt am:
      12.09.2010 - 00:11:10
      aktualisiert am:
      24.09.2010 - 03:35:25
      Schönheitsreparaturen & Endrenovierung bei AuszugHallo, ich habe 6 Jahre in eriner Wohnung gewohnt und bin nun umgezogen.Ich habe bei Auszug alle Wände und Decken gestrichen.Mein Vermieter ist der Ansicht, dass die Malerarbeiten nicht schönegung (fachmänisch) sind und möchte eine Firma auf meine Kosten beauftragen. In meinem Mietvertrag (Haus&Grund 02/2004) ist neben den Schönheitsreparaturen §22 zusätzlich eingetragen, dass wir bei Auszug Fachmänisch renovieren müssen.Ich habe gehört das manchen solcher Vereinbarungen nichtig sind.Jetzt weiß ich nicht ob das bei mir der Fall ist.Auszug aus dem Mietvertrag (Haus&Grund 02/2004):§22 Schönheitsreparaturen (1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. (2) Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. Die Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht. (3) Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreparaturen gilt im Einzelnen Folgendes: Die Schönheitsreparaturen mit Ausnahme der Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln sind fachgerecht, dem Zweck und Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtig ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: - Küchen, Bäder, Duschen alle 3 Jahre - Wohn, Schlafräume, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre - alle Nebenräume alle 7 Jahre Die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln ist im Allgemeinen nach 6 Jahren erforderlich. Vermieter und Mieter sind darüber einig, dass diese Fristen erst bei Übergabe der Mietsache zu laufen beginnen. (4) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts an den Vermieter im Allgemeinen nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 % der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66%. Liegen die Schönheitsreparaturen in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 40%, länger als drei Jahre 60%, länger als vier Jahre 80%. Liegt die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgnungsleitungen und Einbaumöbeln länger als ein Jahr zurück so zahlt der Mieter 17% der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 34%, länger als drei Jahre 51 %, länger als vier Jahre 68%, länger als fünf Jahre 85%. Das Recht des Mieters, die Richtigkeit und Angemessenheit des Kostenvoranschlages zu überprüfen bleibt unberührt. Der Mieter ist berechtigt, anstelle seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen bis zum Ende der Mietzeit fachgerecht auszuführen. (5) Der Mieter hat bei Auszug den Bodenbelag in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist beim Auszug im Allgemeinen nach einer mehr als vierjährigen Mietdauer fachgerecht abzuschleifen und zu versiegen, so weit eine über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Abnutzung vorliegt. Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen. §33 Sonstige Vereinbarungen(Erlaubnis zur Untervermietung, Haustierhaltung, Anbringung von Außenreklame, Veränderung in und an den Mieträumen, die Verteilung der Kosten des Strom- und Gasverbrauchs bei gemeinschaftlichem Zähler, Anbringung von Briefkästen, notwendige Kosten des Vertragsabschlusses, Vereinbarung über vom Mieter vor Auszug in den Mieträumen auf seine Kosten auszuführenden Arbeiten usw.)Handschriftlich eingetragen:"Die Wohnung ist im einwandfreien, renoviertem Zustand vom Mieter übernommen worden. Bei Auszug des Mieters ist die Wohnung im fachmänisch renoviertem Zustand dem Vermieter zurück zugeben."Ich hoffe mir kann bitte jemand helfen.MfGEintrag vom:15:59:36 - 20.09.2010
      Bauamt hat mir gekündigtHallo,bin gerade ratlos . Das Bauamt hat mir geschrieben, dass meine Wohnung ein Schwarzbau ist und auch nicht nachgenehmnigt wird, weil sowieso zu viele Wohnungen in unserem Bauernhaus sind. Im ländlichen Gebiet ist die Anzahl Wohnungen wohl begrenzt.Habe einige Monate Zeit zum Umziehen. Aber der Vermieter hat sich noch nicht gemeldet, gekündigt hat er auch nicht. Und ich habe gerade überhaupt kein Geld zum Umziehen.Zudem will ich mich sowieso beruflich verändern und ins Ausland gehen, wär doch krass, wenn ich dort einen job finde, gleich nachdem ich wegen Bauamt umgezogen bin. Dann hätte ich 2 Umzüge hintereinander, wenns schlecht läuft.Muss der Vermieter mir Schadensersatz leisten wegen der Unkosten und kann der evtl. als Abschlag vorher gezahlt werden, weil neue Mietkaution, minimale Renovierung usw. ja ziemlich teuer werden kann. Und wie gesagt, Ich habs nicht.Außerdem hätte ich normalerweise meine Küche und andere Einbauten, die ich vom Vormieter übernommen habe und die noch fast neuwertig aussehen, an den nächsten weitergegeben. Diese Möglichkeit fällt auch weg. Habe ich da Ansprüche?Ist etwas lang, Entschuldigung, eure denkerstirnEintrag vom: 19:16:29 - 13.09.2010
      Muss ich neues Wohnungsschloss bezahlen wenn es kaputt geht ohne mein zutun?Hallo,ich habe mal eine Frage. Ich stand kürzlich vor meiner Wohnungstür und hab mein Schloss nicht mehr aufbekommen. Also man konnte den Schlüssel nur noch bis zu einer bestimmten Position drehen. Nach langem hin und her, ein wenig ruckeln hab ich die Tür nach einer halben STunde ruckeln dann doch noch aufbekommen, sodass kein Schlüsseldienst nötig war.Ich habe auch die Hausverwaltung informiert und die schickten dann einen Handwerker der den Zylinder austauschte, weil das Öffnen des Schlosses nur noch ein Glücksspiel war. So jetzt hab ich von der Verwaltung eine Rechnung über den Austausch des Schlosses bekommen, die ich bezahlen soll mit der Begründung."Beim Einzug in ihre Wohnung wurde ihnen ein gangbares Wohnungseingangstürschloß übergeben. Wir erlauben uns, Ihnen die entstandenen Reparaturkosten in Rechnung zu stellen."Im Mietvertrag steht leider auch noch folgender Passus: "Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 150DM und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden."So meine Frage ist jetzt ist das überhaupt zulässig? Ich meine ein Schloss gehört doch zur Wohnung und ich hab das ja nicht absichtlich kaputt gemacht, das ging ja einfach von einem auf den anderen Tag nicht mehr auf. Und wenn das rechtens wäre hätte ich dann nicht beim Einzug nachweißlich auch ein neues Schloss eingbaut bekommen müssen, wenn die Verwaltung schon auf den durch mich verursachten Verschleiß pocht.Falls ich das jetzt bezahlen muss kann ich dann theoretisch beim Auszug das alte Schloss wieder einbauen? Mit viel Glück geht es ja manchmal noch auf. Ich sehe das nämlich wirklich nicht ein hier ein neues Schloss zu bezahlen (auch wenns nicht die Welt kostet), wo ich sowieso demnächst ausziehen wollte.Ich danke schon mal im voraus für die AntwortenViele GrüßeEintrag vom:17:50:49 - 02.09.2010
      Kündigungsfrist/ WarmmieteMuss ich, wenn ich die 3 Monate Kündigungsfrist zahle, auch die Heizkosten mitbezahlen, oder nur die anderen Nebenkosten?Ich wohne nicht in dieser Wohnung. Der Mietvertrag ist durch Vortäuschen falscher Tatsachen entstanden, ich war zu gutgläubig, habe auch mündliche Aussagen vertraut, die sich nach Unterschrift als falsch herausstellten. Ich kündigte, bevor der Vertrag anfing, und jetzt hänge ich im Vertrag fest und muss die 3 Monate zahlen.Hinzukommt, dass der Mietvertrag extrem schlampig ausgefüllt ist. Da fehlt die Hälfte. Bei den Nebenkosten steht nur: 8 Euro Hauswart, unterm Strich 80 Euro. Da sind theoretisch die Heizkosten mit drin, ich schätze 70 Euro, aber aufgelistet ist nichts. Ich weiss nichtmal, ob der Vertrag so rechtsgültig ist. Aber es ist zu teuer, es auf ein Verfahren durch Unterlassen der Mietzahlung ankommen zu lassen.Weiss hier jemand Bescheid?Eintrag vom: 21:32:03 - 29.08.2010
      Vorzeitige KündigungBeim Abschluss eines neuen Mietvertrages einigten sich beide Parteien am Telefon um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Ich (Mieter) überwies der Mieterin die Kaution von 2MM, um so die Abwicklung des Mietvertrages vor Beginn Ihres Urlaubes abzuschließen (ohne den Mietvertrag zu haben). Einen Tag nach meiner Überweisung änderte sich für mich aus privaten und beruflichen Gründen Alles.Es stand fest, dass ich nicht in diese Stadt und so in diese Wohnung ziehen konnte.Da ich die Vermieterin am gleichen Tag telefonisch nicht erreichen konnte teilte ich Ihr erst einen Tag später mit, dass es mir furchtbar leid tue, mir es aber unmöglich sei einzuziehen und daher sofort kündigen würde (2 Tage nach Telefonat und Überweisung). Weiterhin fragte ich Sie, ob Sie mir die Kaution zurückzahlen könne wenigsten einen Teil, da ich ihren Mehraufwand verstehen würde. Sie sagte, vor dem Urlaub würde Sie das nicht mehr schaffen. Ich habe Sie nach Ihrem Urlaub angerufen und gefragt wie wir die Situation klären könnten: (sinngemäß) „Da wir ja durch Sie Verluste hatten werden wir die Summe einbehalten. Sehen Sie es als Lehre an! Eigentlich müssen Sie uns noch eine schriftlich Kündigung zukommen lassen, aber das ist jetzt nicht mehr von Nöten, da ich sie nicht weiter belangen werde.“ Bis heute habe ich nichts unterschrieben, sicherlich bin ich einen mündlichen Vertrag eingegangen.Meine Frage kann die VM die kompletten 2MM einbehalten? Ist das Recht auf ihrer Seite??Dieser mündliche Vertrag hatte keine Kündigungsfrist .... oder? Habe ich eine Möglichkeit etwas wieder zu bekommen?Muss ich eine mündliche Absprache/Vertrag schriftlich kündigen, oder reicht es ebenfalls mündlich?Vielen Dank im Voraus. Lieben GrußBudiEintrag vom: 21:15:48 - 24.08.2010
      Wohnungsbesichtigung ???halloWir sind vom Hausbesitzer informiert worden, das ab 1.06.2010 ein Hausverwalterwechsel statt finden. Das war für uns Mieter ok. Nun haben wir diese neuen Hausverwalter zwar nicht persönlich aber mitunter mit frechen Einwurfbriefen kennen gelernt. In dem einen heißt es, sie will zur Kontrolle der Bausubstanz am 31.08.2010 eine Begehung sämtlicher Mieträume machen. Als Mitbringsel kommen 2 ihrer Angestellten und eine dicke fette Kamera mit. Müssen wir Mieter das hinnehmen ? ES ist doch nur ein Hausverwaltungswechsel und die Eigentümer sind die gleichen wie vorher.Danke für eure Antworten im VorausMarinaEintrag vom: 11:20:17 - 24.08.2010
      Nachbarn knallen mit WohntürHabt ihr auch so rücksichtslose Nachbarn?Es gibt mehrere Nachbarn (auch direkt nebenan), die uns ehrlich sehr stören, wie z. B. ....egal zu welcher Uhrzeit, ob es in den Morgenstunden, oder sogar sehr spät in der Nacht, knallen meine Nachbarn mit seiner Wohnungstür. Frage mich, ob die den keine Türklinke von innen und außen haben, die sie drücken oder ziehen und so normal die Türe schließen können. Das gleiche gilt auch in ihrer Wohnung spielen die Fußball oder springen gegen die Decke. Wir haben auch so schon ein sehr hellhöriges Haus. Finde es einfach frech, da wir immer die Türen langsam bzw. leise schließen. Auch wenn ich das Haus verlasse, ziehe bzw. knalle ich nicht einfach die Tür hinter mir zu, sondern drehe mit dem Schlüssel und ziehe sie an, dann abschließen. Das Reden mit den Nachbarn ist nicht gerade einfach, nix verstehen, kein Deutsch oder wollen es nicht verstehen. Da die trotz Bitte auf Rücksicht zu nehmen, wieder weitermachen.99% von meinen Nachbarn sind vor kurzem aus Sibirischen Walechei oder aus Kasachischen Stäppen her gekommen, deswegen vermutte ich dass dort sowas unbekannt ist " Türe leise zu machen".Ich hab mich schon bei Vemiterin mehrmals beschwert, aber es hat nicht gebracht. Die gab mir einen Zettel wo ich Uhrzeit und den verursacher aufschreiben soll. Das geht aber nicht, weil ich aus meiner Wohnung nicht sehen kann, wer mit der Tür zu knalt. Wie sollte ich eurer Meinung reagieren?Eintrag vom: 12:38:59 - 20.08.2010
      KautionHallo,unsere alte Hausverwaltung hat unsere Kaution als Sicherheit für die noch kommende Nebenkostenabrechnung von 2009 und 2010 (Ende des Mietverhältnisses war der 31.03.2010) zurückbehalten.Wie lange darf er das?Er hat auch 120,-€ für das Wechseln der Badezimmertür berechnet aber die Rechnung ist auf dem Namen eines anderen Mieters geschrieben worden. Obwohl ich ihm mehrfach per Mail und per Telefon um eine Korrektur gebeten habe, weigert er sich eine richtige Rechnung zu stellen. Dabei könnte ich diese Rechnung bei meiner Versicherung einreichen und müsste die Kosten nicht selber tragen.Ich würde gerne zum Anwalt gehen, aber habe angst wegen den Kosten, die noch dazu kommen würden und dass es sich bei diesem Betrag nicht lohnt. Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung aber mit 300,-€ Eigenbeteiligung. Kann ich die Kosten der Hausverwaltung berechnen?Was würden Sie mir raten, soll ich einen Anwalt aussuchen?Ich fand nämlich auch die Kautionsabrechnung sehr seltsam, denn sie ist auf dem Cent genau ausgenullt worden und das machte mich etwas stutzig.Ich würde mich über eine schnelle Rückmeldung sehr freuen, weil ich dann entscheiden kann, wie ich vorgehen muss.MfG Aylin AslanerEintrag vom: 20:31:53 - 17.08.2010
      Mietminderung wegen abgestelltem Wasser?Hallo! Heute morgen um ca. 7:20 Uhr lief plötzlich kein Wasser mehr in meiner Wohnung. Normalerweise dusche ich jeden Morgen um etwa diese Zeit bevor ich dann zur Arbeit fahre. Ausnahmsweise hatte ich das schon gestern Abend erledigt, aber eigentlich wollte ich mich noch rasieren... Als ich dann wenige Minuten später das Haus verließ, stand der Wagen des Installateurs schon auf dem Hof. Meine Fragen nun: Wenn es sich um einen Rohrbruch handelt, ist der Vermieter dann nicht verpflichtet seinen Mieter (2-Parteien-Haus) umgehend zu informieren?Wenn es sich um eine geplante Wartung / Reparatur handelt, sollte der Mieter doch wohl mindestens 24 h vorher informiert werden, oder sehe ich das falsch?Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten (Mietminderung) gegenüber meinem Vermieter? Vielen Dank für Hinweise! Eintrag vom: 14:18:31 - 29.07.2010
      Klausel: Mieter zahlt kosten für AbflussverstopfungenHallo zusammen, Wir wohnen seit ca. 2 Jahre in einer schönen großen Wohnung im 1. Stock eines 2 Parteienhauses. Im Mietvertrag haben wir zusätzlich ergänzt das der Mieter für Abflussbereinigung selbst aufkommt.Ich dachte mir naiverweise nichts dabei aber schon kurze Zeit später merkten Wir das die Toillette schnell mal verstopfte. Da diese schon etwas mitgenommen aussah haben wir kurzerhand eine neue besorgt und selber eingebaut. Hat uns gerade mal 30 Euro gekostet und wir haben das weil wir nicht wegen jeder Kleinigkeit beim Vermieter antanzen natürlich selber bezahlt.Man hatte schon an der alten Toillette gesehen das eine große Ablagerung vorhanden war und wir hofften das damit alles wieder gut sein müsste.Es ging auch eine Zeit lang gut aber dann war immer wieder so alle 2-4 Monate der Abfluss dicht, aber zum Glück konnte ich mit dem Pömpel das schnell beheben.Vor ein paar Tagen war es dann aber so schlimm das ich den Klemptner rufen musste und der hat dann festgestellt das der Abfluss so dicht mir Ablagerungen war, das da gerade mal ein hauchdünner Durchgang war. Und er sagte auch das bestimmt 15 Jahre lang nichts gemacht wurde.Denn nur durch diese lange Zeit könnten sich solche Ablagerungen bilden.Die Vermieterin kam dann auch und der Installateur konfrontierte sie mit den Tatsachen, aber sie war da gar nicht interessiert dran sondern sagte sinngem. das sie das ja wüsste und das sie ja schlau gewesen ist und im Mietvertrag extra diese Klausel reingeschrieben hat, wonach der Mieter für die Kosten aufzukommen hätte.Meine Frage wäre natürlich: Muss ich wirklich komplett dafür aufkommen? Schließlich war es nicht unser Verschulden und der Abfluss war (wahrscheinlich ist an anderer Stelle immer noch ) mängelhaft. Wie ist da die Rechtslage? lGEintrag vom: 22:13:51 - 26.07.2010