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  • Stromanbieter

    beurich - - dies und das

    Beitrag

    Zitat von Hans: „Mich würde aber interessieren, ob jemand von euch eventuell Erfahrung damit hat und ob man bei der Finanzierung eine staatliche Förderung bekommen könnte? “ Hallo Hans! Dir ist aber schon bewusst, dass Du in einem Forum zum Thema "rechtliche Betreuung" schreibst? Wäre Deine Frage in einem "Hausbau-Forum o.ä. besser aufgehoben?

  • Hallo zurück! Letztendlich wird der Richter, sofern er nicht auf Grund von ärztlichen Gutachten davon ausgehen muss, dass Dein Freund nicht selbst für sich entscheiden kann, nach dem Willen des zu Betreuenden gehen. Denn wie du schon sagst, darf man nicht gegen seinen Willen vertritt betreut werden. Ein Betreuer soll immer nur unterstützten!

  • Betreuung meiner Mutter

    beurich - - Willkommen

    Beitrag

    Es ist letztendlich immer eine ärztliche Entscheidung!

  • Hallo! Es wird sich um eine "Anhörung" handeln und nicht um eine Gerichtsverhandlung. Dabei wird der Richter, die Aussagen der Ärzteschaft und des bisherigen Betreuers prüfen. Sollten die Ärzte sagen, dass er keine Betreuung mehr braucht und Dein Freund auch bestätigt, dass er keine Betreuung möchte, sollte das kein Problem darstellen. Liebe Grüße Micha

  • Hallo Mandy! Ich habe Dir je bereits geschrieben, dass es korrekt ist, dass die Schlussrechnung von Dir zu erstellen ist. Betreuungen werden immer auf Personen übertragen und nicht auf Firmen oder Vereine. Somit musst Du (als Person) auch Rechenschaft ablegen. Liebe Grüße Micha

  • Schlussrechnung

    beurich - - Willkommen

    Beitrag

    Hallo Mandy! Es ist richtig, dass das Amtsgericht einen Schlussbericht von Dir fordert. Betreuungen sind personenbezogen und nicht auf den Verein übertragbar. Auch wenn Du nur 3 Monate dort tätig warst. Du persönlich übernimmst Haftung für die Transaktionen und Aktionen während Deiner Betreuungstätigkeit. Diese können somit nicht vom Verein getragen werden. Liebe Grüße Micha

  • Hallo Sven! Dein Anliegen ist wirklich komplex. Können wir nicht der Einfachheit halber, einmal telefonieren? Micha

  • Sagen wir es mal so... Ja. Es macht Sinn! Allerdings hast Du diese Info nicht von mir. Es ist eine Gratwanderung, denn der Betreuer könnte die Frage stellen, wo denn das ganze Vermögen nunmehr ist. Es sollte mit Bedacht gearbeitet werden!!

  • Finanzielle Unterstützung

    beurich - - Neues

    Beitrag

    Sicherlich. Die Gesetzlichkeit ist im SGB XII geregelt. Liebe Grüße Micha

  • Finanzielle Unterstützung

    beurich - - Neues

    Beitrag

    Es ist tatsächlich so, dass man als Angehöriger leisten muss, bevor das Sozialamt leistet. Allerdings sind die Bemessungsgrenzen sehr hoch angesetzt. Will heißen, dass man ein ziemlich hohes Einkommen als Angehöriger haben muss, ehe man zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird.

  • Der Kampf ums Vermögen

    beurich - - Sorge um Finanzielles

    Beitrag

    Sind Sie Betreuungsfall, bestimmen ohne Vollmachten andere über Ihr Vermögen. Betreuer sind angewiesen, Vermögenswerte mündelsicher anzulegen. Stehen Sie zeitweise oder dauerhaft unter Betreuung, spielt das Thema mündelsichere Anlage eine große Rolle. Auch wenn das zum Nachteil desBetreuten sein könnte, wie der folgende Fall eines JURA DIREKT Kooperationspartner-Kunden zeigt. JURA DIREKT kooperiert bundesweit mit Fachberatern aus den Bereichen Finanzen, Steuerberatung, Betreuung oder Medizin. Di…

  • Naja. Dann solltest Du nicht in Widerspruch gehen, sondern Antrag auf Betreuungsaufhebung stellen. Auch das ist gängige Praxis!

  • Hallo! Ich würde zur Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes gehen und dort Widerspruch einlegen. Da musst Du nicht mal selbst was schreiben, sondern wird von der Rechtspflegerin aufgenommen. Micha

  • Hallo Tony! Es steht Dir jederzeit frei, den Beschluss zur Betreuungsverlängerung und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, zu widersprechen. Zudem kannst Du jederzeit am Amtsgericht, den Antrag auf Beendigung der Betreuung stellen. Liebe Grüße Micha

  • Berufsbetreuer werden

    beurich - - dies und das

    Beitrag

    Hallo Annika! "Andere Länder - andere Sitten!" Ich wünsche Dir viel Erfolg. Aber in der Bewerbung würde ich mich definitiv auf die Erfahrungen, die Du bis jetzt gesammelt hast, beziehen. Ich musste 10 ehrenamtliche Betreuungen übernehmen, um nach einem Jahr der Ehreneamtlichkeit, dann in den Genuss der Berufsbetreuung zu kommen. Liebe Grüße Micha

  • Berufsbetreuer werden

    beurich - - dies und das

    Beitrag

    Hallo Annika! Du musst Dich bewerben? Ich habe 12 Monate ehrenamtlich meine Fähigkeiten unter Beweis gestellt und dann wurde mir die Berufsbetreuung quasi angeboten. Läuft das bei Euch anders? Liebe Grüße Micha

  • Widerspruch Betreuung

    beurich - - rechtliche Fragen

    Beitrag

    Hallo Bluetensand! Du wirst irgendwann einen Beschluss vom Amtsgericht zugesendet bekommen. Diesen Beschluss kannst Du innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder mündlich in der Geschäftsstelle widerrufen. Liebe Grüße Micha

  • Heiligabend

    beurich - - dies und das

    Beitrag

    youtu.be/HMqKsSDw8t4

  • Kino, etc.

    beurich - - Welt der Filme

    Beitrag

    Da ich, bedingt durch meine Kinder, nicht mehr all zu oft ins Kino komme, habe ich mir als letzten Film, eben zusammen mit meinen Jungs, "Arlo und Spot" angeschaut. Und selbst als Erwachsener muss ich gestehen, dass mir dieser Film sehr gut gefallen hat.

  • Das Forum ist nun wieder online!

    beurich - - Neues

    Beitrag

    Hallo Jörg! Na dann wohl erst mal "Gute Besserung"! Liebe Grüße Micha