Hallo
Ich hatte bereits im offenen Forum Geschrieben unter
was darf der betreuer meiner freundin bestimmen
Nun wurde ein neues Gutachten gemacht worin steht
Eine andere Berufsbetreuerin und als aufgabenzweige nur noch Vermögenssorge und Einwilligungsvorbehalt.
Selbst ich als ehemann darf hier die betreuung nicht übernehmen obwohl dem gericht dies schriftlich mitgeteilt wurde.
Da ich mit beim gericht war bestand der richter auf ein gespräch unter 4 Augen.
welche möglichkeit besteht die betreuung endlich los zu bekommen?
Ich hatte bereits im offenen Forum Geschrieben unter
was darf der betreuer meiner freundin bestimmen
Nun wurde ein neues Gutachten gemacht worin steht
Der Betreuer wurde entlassen, da er sich selbst ja als Opfer darstellen willBezug nehmend auf ihre Anfrage ist aus gutachterlicher sicht festzuhalten, dass Frau ... in der lage ist, ihren freien Willen zu bilden gemäß § 1896 Abs. 1 a BGB.
Eine andere Berufsbetreuerin und als aufgabenzweige nur noch Vermögenssorge und Einwilligungsvorbehalt.
Selbst ich als ehemann darf hier die betreuung nicht übernehmen obwohl dem gericht dies schriftlich mitgeteilt wurde.
Da ich mit beim gericht war bestand der richter auf ein gespräch unter 4 Augen.
welche möglichkeit besteht die betreuung endlich los zu bekommen?