hallo Alexa,
danke für die Rückmeldung, dass wir dir weiterhelfen konnten.
In einem Punkt muss ich mich wohl korrigieren, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt: natürlich kann zu Therapiezwecken niemand zwangsweise untergebracht werden.
Es finden aber therapeutische Gespräche statt, wenn jemand zum Schutz vor sich selbst also nach Betreuungsrecht (bei Gefahr für andere gilt Ordnungsrecht) untergebracht wird oder wenn jemand aufgrund einer Diagnose und auf eigenen Wunsch die Hilfe der Klinik sucht und um Behandlung bittet.
So habe ich es erlebt, dass ich den Willen der Betreuten derart respektiert habe, dass sie sich - für mich voraussehbar - in eine schier ausweglose Situation manövrierten. Sodann schlug ich die stationäre Behandlung vor und half, dorthin zu kommen. Da es keine Alternative gab, willigte dann der Betreute kleinlaut ein.
Das ist dann keine zwangsweise Unterbringung sondern nur der Logik der Umstände geschuldet.
Dir viel Erfolg und hoffentlich eine einvernehmliche Lösung mit deiner Betreuten.
Heinz
danke für die Rückmeldung, dass wir dir weiterhelfen konnten.
In einem Punkt muss ich mich wohl korrigieren, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt: natürlich kann zu Therapiezwecken niemand zwangsweise untergebracht werden.
Es finden aber therapeutische Gespräche statt, wenn jemand zum Schutz vor sich selbst also nach Betreuungsrecht (bei Gefahr für andere gilt Ordnungsrecht) untergebracht wird oder wenn jemand aufgrund einer Diagnose und auf eigenen Wunsch die Hilfe der Klinik sucht und um Behandlung bittet.
So habe ich es erlebt, dass ich den Willen der Betreuten derart respektiert habe, dass sie sich - für mich voraussehbar - in eine schier ausweglose Situation manövrierten. Sodann schlug ich die stationäre Behandlung vor und half, dorthin zu kommen. Da es keine Alternative gab, willigte dann der Betreute kleinlaut ein.
Das ist dann keine zwangsweise Unterbringung sondern nur der Logik der Umstände geschuldet.
Dir viel Erfolg und hoffentlich eine einvernehmliche Lösung mit deiner Betreuten.
Heinz