kostenlose-urteile.de/SG-Marbu…rnschwaeche.news14549.htm
Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 01.11.2012
- 5 AS 213/12 ER -
Bildungspaket erfasst auch Therapiekosten bei Lernschwäche
Jobcenter muss Kosten für Legasthenie-Therapie übernehmen
Hilfsbedürftige
Schüler die eine Lese- und Rechtsschreibschwäche haben, müssen die
Kosten für eine entsprechende Therapie nicht aus eigener Tasche zahlen,
sondern können diese über das Hartz IV- Bildungspaket vom Jobcenter
bezahlt bekommen. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Legasthenie verschlechtert Bildungschancen....
Schüler dürfen nicht wegen finanzieller Aspekte unter intellektuellen Möglichkeiten blieben....
_____________________________________________________________________________________
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-7-AS-4312-B-ER_Bildungspaket-Schueler-hat-Anspruch-auf-ausserschulische-Lernfoerderung-bei-Rechtschreibschwaeche.news13427.htm
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2012
- L 7 AS 43/12 B ER -
Bildungspaket: Schüler hat Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche
Außerschulische Lernförderung als Sonderbedarf vom Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimus erfasst
Schüler können auch dann gegen das Jobcenter einen Anspruch
auf schulische Angebote ergänzende Lernförderung haben, wenn sie zwar
im Fach Deutsch die Schulnote 3 erhalten haben, im Bereich der
Rechtschreibung aber nur über ein unterdurchschnittliches
Leistungsvermögen verfügen. Dies entschied das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen.
Jobcenter: Anspruch auf Lernförderung besteht nur bei gefährdeter Versetzung der Kinder durch Lernschwäche....
Jobcenter muss Lernförderung im Umfang von 2 mal 2 Unterrichtsstunden wöchentlich je Kind bis zum Schuljahresende bezahlen....
Fähigkeit zum Schreiben hat Auswirkung auf Leistung in allen Schulfächern und wesentlichen Lebensbereichen ....
Hinweise zur Rechtslage:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) ausgeführt, dass notwendige
Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten zum existenziellen
Bedarf schulpflichtiger Kinder gehören.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2011 § 28 SGB II eingeführt.
§ 28 Abs. 5 SGB II lautet: § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
[...]
(5)
Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende
angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und
zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen
Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
[...]
Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 01.11.2012
- 5 AS 213/12 ER -
Bildungspaket erfasst auch Therapiekosten bei Lernschwäche
Jobcenter muss Kosten für Legasthenie-Therapie übernehmen
Hilfsbedürftige
Schüler die eine Lese- und Rechtsschreibschwäche haben, müssen die
Kosten für eine entsprechende Therapie nicht aus eigener Tasche zahlen,
sondern können diese über das Hartz IV- Bildungspaket vom Jobcenter
bezahlt bekommen. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Legasthenie verschlechtert Bildungschancen....
Schüler dürfen nicht wegen finanzieller Aspekte unter intellektuellen Möglichkeiten blieben....
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http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-7-AS-4312-B-ER_Bildungspaket-Schueler-hat-Anspruch-auf-ausserschulische-Lernfoerderung-bei-Rechtschreibschwaeche.news13427.htm
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2012
- L 7 AS 43/12 B ER -
Bildungspaket: Schüler hat Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche
Außerschulische Lernförderung als Sonderbedarf vom Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimus erfasst
Schüler können auch dann gegen das Jobcenter einen Anspruch
auf schulische Angebote ergänzende Lernförderung haben, wenn sie zwar
im Fach Deutsch die Schulnote 3 erhalten haben, im Bereich der
Rechtschreibung aber nur über ein unterdurchschnittliches
Leistungsvermögen verfügen. Dies entschied das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen.
Jobcenter: Anspruch auf Lernförderung besteht nur bei gefährdeter Versetzung der Kinder durch Lernschwäche....
Jobcenter muss Lernförderung im Umfang von 2 mal 2 Unterrichtsstunden wöchentlich je Kind bis zum Schuljahresende bezahlen....
Fähigkeit zum Schreiben hat Auswirkung auf Leistung in allen Schulfächern und wesentlichen Lebensbereichen ....
Hinweise zur Rechtslage:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) ausgeführt, dass notwendige
Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten zum existenziellen
Bedarf schulpflichtiger Kinder gehören.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2011 § 28 SGB II eingeführt.
§ 28 Abs. 5 SGB II lautet: § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
[...]
(5)
Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende
angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und
zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen
Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
[...]