Hallo Heinz,
soviel ich weiß, hat diese Nachfrage nichts mit der Vergütung oder mit Haftung zu tun, sondern damit, dass im Gesetz steht, der Betreuer muss „persönlich betreuen“.
Aber wie das im Einzelfall aussieht, ist sehr unterschiedlich.
Es ist wohl eine Art ungeschriebene Regel, dass ein Betreuer seinen Betreuer ca. 1 x pro Monat persönlich sehen sollte. Das muss aber im jeweiligen Fall der Betreuer entscheiden, wie oft das sein sollte.
Ich weiß, dass die Gerichte in unserem Umkreis sich darauf eingestellt haben, dass jeder Fall anders ist.
Wenn ein ambulanter Dienst oder ein Pflegedienst involviert ist, nimmt man es nicht so genau, da jede Woche jemand vor Ort ist, der
mitbekommt, wenn etwas ansteht oder wenn sich z.B. eine Krise anbahnt und der sagt dem Betreuer schnell Bescheid. Also alle 6 oder 8 Wochen können unter Umständen hier auch angemessen sein.
Dann gibt es wieder Fälle, wo einen die Betreuten sowieso nicht kennen, wenn man kommt. Z.B. bei Demenz im Pflegeheim. Aber es ist wichtig, dass der Pflegedienst den Betreuer gesehen hat, sonst heißt es irgendwann mal, der Betreuer hat sich nur einmal sehen lassen und war dann das ganze Jahr nicht mehr da. Da könnte man nicht mehr von „persönlicher Betreuung“ sprechen.
Bei manchen ist es nicht ausreichend, sie alle 4 Wochen zu besuchen, die brauchen einfach mehr Kontakt, weil da immer was los ist. Im Jahresbericht muss man angeben, wie oft man die Betreuten persönlich sieht. Aber mit „Nachweis“ oder „Vergütung“ hat es nichts zu tun. Man will nur sicher sein, dass die Betreuer nicht am Anfang mal einen Besuch machen und sich dann nie wieder sehen lassen.
soviel ich weiß, hat diese Nachfrage nichts mit der Vergütung oder mit Haftung zu tun, sondern damit, dass im Gesetz steht, der Betreuer muss „persönlich betreuen“.
Aber wie das im Einzelfall aussieht, ist sehr unterschiedlich.
Es ist wohl eine Art ungeschriebene Regel, dass ein Betreuer seinen Betreuer ca. 1 x pro Monat persönlich sehen sollte. Das muss aber im jeweiligen Fall der Betreuer entscheiden, wie oft das sein sollte.
Ich weiß, dass die Gerichte in unserem Umkreis sich darauf eingestellt haben, dass jeder Fall anders ist.
Wenn ein ambulanter Dienst oder ein Pflegedienst involviert ist, nimmt man es nicht so genau, da jede Woche jemand vor Ort ist, der
mitbekommt, wenn etwas ansteht oder wenn sich z.B. eine Krise anbahnt und der sagt dem Betreuer schnell Bescheid. Also alle 6 oder 8 Wochen können unter Umständen hier auch angemessen sein.
Dann gibt es wieder Fälle, wo einen die Betreuten sowieso nicht kennen, wenn man kommt. Z.B. bei Demenz im Pflegeheim. Aber es ist wichtig, dass der Pflegedienst den Betreuer gesehen hat, sonst heißt es irgendwann mal, der Betreuer hat sich nur einmal sehen lassen und war dann das ganze Jahr nicht mehr da. Da könnte man nicht mehr von „persönlicher Betreuung“ sprechen.
Bei manchen ist es nicht ausreichend, sie alle 4 Wochen zu besuchen, die brauchen einfach mehr Kontakt, weil da immer was los ist. Im Jahresbericht muss man angeben, wie oft man die Betreuten persönlich sieht. Aber mit „Nachweis“ oder „Vergütung“ hat es nichts zu tun. Man will nur sicher sein, dass die Betreuer nicht am Anfang mal einen Besuch machen und sich dann nie wieder sehen lassen.