wdr.de/tv/markt/sendungsbeitra…/0416/05_rheinenergie.jsp
Autoren: H-C Schultze, Gregor Witt
Auch wer regelmäßig und pünktlich alle Rechnungen seines Energieversorgers begleicht, ist nicht vor bösen Überraschungen gefeit. Auch Jahre später können noch Forderungen ins Haus flattern.
.....als ihr im Juli 2009 plötzlich ein Paket Rechnungen der Rheinenergie ins Haus flatterte: 2.208,52 Euro sollte sie für die Jahre 2002 bis 2008 an ihren Stromversorger zahlen. Dabei hatte das Unternehmen Jahr für Jahr alle Zähler ablesen lassen, auch den Stromzähler.....
Verjährungsfrist ab Rechnungsstellung
Normalerweise sind Forderungen nach drei Jahren verjährt.
Aber, so erfuhr M. R. von ihrem Stromversorger, die Verjährungsfrist beginne nicht schon mit der Lieferung,
sondern erst mit der Rechnungsstellung. Thorsten Kasper vom Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, was das für
den Verbraucher bedeutet: „Das heißt, der Versorger kann tatsächlich die gesamten Jahre rückwirkend auch noch abrechnen, ohne dass sich der Verbraucher dagegen wehren kann
...Ende 2010 kam dann das böse Erwachen: Die Rheinenergie schickte ihm einen Stapel Rechnungen für die untervermietete Etage. Er soll für neun zurückliegende Jahre insgesamt 5.031,85 Euro nachzahlen....
...Der Kunde müsse zahlen, auch für mehr als drei Jahre.
Autoren: H-C Schultze, Gregor Witt
Auch wer regelmäßig und pünktlich alle Rechnungen seines Energieversorgers begleicht, ist nicht vor bösen Überraschungen gefeit. Auch Jahre später können noch Forderungen ins Haus flattern.
.....als ihr im Juli 2009 plötzlich ein Paket Rechnungen der Rheinenergie ins Haus flatterte: 2.208,52 Euro sollte sie für die Jahre 2002 bis 2008 an ihren Stromversorger zahlen. Dabei hatte das Unternehmen Jahr für Jahr alle Zähler ablesen lassen, auch den Stromzähler.....
Verjährungsfrist ab Rechnungsstellung
Normalerweise sind Forderungen nach drei Jahren verjährt.
Aber, so erfuhr M. R. von ihrem Stromversorger, die Verjährungsfrist beginne nicht schon mit der Lieferung,
sondern erst mit der Rechnungsstellung. Thorsten Kasper vom Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, was das für
den Verbraucher bedeutet: „Das heißt, der Versorger kann tatsächlich die gesamten Jahre rückwirkend auch noch abrechnen, ohne dass sich der Verbraucher dagegen wehren kann
...Ende 2010 kam dann das böse Erwachen: Die Rheinenergie schickte ihm einen Stapel Rechnungen für die untervermietete Etage. Er soll für neun zurückliegende Jahre insgesamt 5.031,85 Euro nachzahlen....
...Der Kunde müsse zahlen, auch für mehr als drei Jahre.